Der Prozess gegen den deutschen Tennisprofi Alexander Zverev wegen angeblicher Körperverletzung ist ohne Urteil bereits am dritten Tag beendet worden. Das Berliner Amtsgericht Tiergarten stellte das Verfahren am Freitag gegen eine Geldauflage ein. Zverev muss demnach 200.000 Euro zahlen. Eine Verurteilung gab es nicht.
Mit der Zustimmung zur Zahlung einer Geldauflage ist kein Schuldeingeständnis verbunden. Zverev gilt weiterhin als unschuldig. Die Entscheidung erfolgte auf Antrag der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung von Zverev und seine Ex-Freundin als Nebenklägerin stimmten diesem Weg zur Beendigung des Verfahrens zu. Beide Seiten hätten den Konflikt friedlich lösen wollen, so das Gericht. Eine Gerichtssprecherin sagte über den Vorwurf der Körperverletzung: „Es ist offen, was passiert ist.“
Zverevs Anwälte teilten kurz nach der Einstellung in einer Presseerklärung mit, ihr Mandant habe zugestimmt, „allein um das Verfahren – vor allem im Interesse des gemeinsamen Kindes – abzukürzen“. Die gesetzliche Unschuldsvermutung bleibe unberührt.
Für die Geldauflage wurde dem Tennisprofi eine Zahlungsfrist von einem Monat gesetzt. „Erfüllt der Angeklagte die Auflage, wird das Gericht das Verfahren endgültig einstellen“, erklärte Inga Wahlen, stellvertretende Sprecherin der Berliner Strafgerichte. Von insgesamt 200.000 Euro fließen 150.000 an die Staatskasse und 50.000 an einen Sammelfonds für gemeinnützige Einrichtungen.
Zverev hatte Einspruch gegen Strafbefehl eingelegt
Dem 27 Jahre alten Zverev war in der Anklage vorgeworfen worden, seine ehemalige Freundin Brenda Patea im Mai 2020 bei einem heftigen Streit gegen eine Wand gedrückt und mit beiden Händen gewürgt zu haben, „sodass sie Luftnot hatte und erhebliche Schmerzen erlitt“. Gegen einen Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen à 5000 Euro hatte er im vergangenen Herbst Einspruch eingelegt.
Zum Prozessbeginn am vergangenen Freitag hatten Zverevs Verteidiger den Vorwurf zurückgewiesen und die Influencerin Patea scharf angegriffen. Ihr gehe es nur ums Geld, der Vorfall sei erfunden, um daraus Profit im Sorgerechtsstreit um das gemeinsame dreijährige Kind zu schlagen. Pateas Anwältin warf der Verteidigung des Tennisspielers vor, sie wolle ihre Mandantin „ruinieren“.
Zverevs Anwälte hatten zudem beantragt, die Öffentlichkeit während Pateas Aussage von der Verhandlung auszuschließen, um Zverevs Privatsphäre und vor allem die des gemeinsamen Kindes zu schützen. Dem gaben die Richter statt. Als prominenter Profisportler bestehe bei ihm die „Gefahr einer öffentlichen Bloßstellung“ und einer Herabsetzung seiner „beruflichen Stellung“, hieß es am zweiten Prozesstag zur Begründung. Patea sagte am Montag bis zur Mittagszeit ohne Zuschauer und Presse aus.
Zverev selbst war nicht vor Gericht erschienen. Er spielt derzeit beim zweiten Grand-Slam-Turnier des Jahres in Paris.