Mit einem ausgewogenen Schiedsspruch ist der Streit zwischen der Deutschen Fußball-Liga (DFL) und dem Streamingdienst DAZN beendet worden. Der Ligaverband, dem die 36 Erst- und Zweitligavereine angehören, muss den Verkauf seines werthaltigsten Rechtepakets, das die Live-Übertragungen von 196 Bundesliga-Partien am Freitagabend und Samstagnachmittag beinhaltet, neu ausschreiben.
Ursprünglich hatte die DFL dieses begehrte Paket B für die vier Spielzeiten ab 2025 dem Sender Sky zugesichert, obwohl dieser deutlich weniger geboten hatte. Dagegen wehrte sich DAZN im April. Nach wochenlangen Beratungen teilte die DFL nun mit: „In einem Schiedsverfahren nach den Regeln der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) hat ein Schiedsgericht der von DAZN Ende April eingereichten Klage gegen die Vergabe des Rechtepakets B in der Medienrechte-Ausschreibung für die Saisons 2025/26 bis 2028/29 teilweise stattgegeben.“
Einerseits handelt es sich also um eine Niederlage für die DFL, die offenkundig nicht sauber gearbeitet hat beim Rechteverkauf, der die Hauptaufgabe des Verbandes darstellt. „DAZN ist erfreut, dass das Gericht zu unseren Gunsten entschieden hat“, heißt es in einem ersten Statement des Streamingdienstes.
Der Verband hatte das höchste Gebot von DAZN, das bei rund 400 Millionen Euro pro Saison gelegen haben soll, mit der Begründung abgelehnt, dass eine mit einer Frist von 24 Stunden vorzulegende Bankbürgschaft nicht eingereicht wurde.
Das war in den Augen der Schiedsrichter unzulässig, weil diese Frist nicht in den Ausschreibungsunterlagen aufgetaucht war. Aber der eindeutige Sieger des Verfahrens ist der amerikanische Medienkonzern DAZN trotzdem nicht, weil der Versuch, das Rechtepaket B vor dem Schiedsgericht ohne neue Ausschreibung zu erhalten, gescheitert ist.
Aus der Führung der DFL mochte sich vorerst niemand äußern, „Details zur Fortsetzung der Medienrechte-Vergabe wird die DFL nach weiterer inhaltlicher Abstimmung im DFL-Präsidium bekanntgeben“, heißt es in der Mitteilung des Verbandes. Die Kernbotschaft des Schiedsgerichts ist aber bereits erkennbar: Alle Parteien müssen sich konsequent an die in der „detaillierten Ausarbeitung des Vermarktungsmodells“ ausformulierten Richtlinien halten.
Schon jetzt ist aber klar, dass der größte Verlierer eine Partei ist, die nicht direkt an dem Streit beteiligt war: der Sender Sky, dem das Paket B im April für einen recht günstigen Preis (dem Vernehmen nach rund 320 Millionen Euro pro Saison) zugesagt worden war. Die DFL hatte aus strategischen Gründen und wegen unerfreulichen Erfahrungen mit der Zuverlässigkeit von DAZN das weniger lukrative Angebot gewählt. So eine Entscheidung wird jetzt nur noch möglich sein, wenn sie sich schlüssig mit den Kriterien begründen lässt, die vorab allen Beteiligten bekannt waren.