Jeden Tag finden zahlreiche Überholvorgänge auf Deutschlands Straßen statt. Dabei ist es wichtig, dass der Überholende vorsichtig handelt, um keine Gefahrensituationen zu verursachen. Besonders für Motorräder oder Fahrräder kann es bei zu geringem Abstand nämlich riskant werden. Ein neu entwickeltes Verkehrsschild soll dazu beitragen, dieses Problem zu lösen.
Verkehrsschild 277.1: Dieses Verbot kann teuer werden
Vor vergleichsweise kurzer Zeit erweiterte man im Rahmen einer Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) den aktuellen Bestand an Verkehrsschildern auch um das Exemplar mit der Kennnummer 277.1. Die 2020er Novelle der StVO verfolgte dabei unter anderem das Ziel, den Verkehr sicherer zu machen und mehr Autofahrerinnen und Autofahrer zum Umsteigen aufs Fahrrad zu motivieren. Viele Verstöße werden seitdem härter verfolgt. So auch jene gegen das Überholverbot.
Auf dem Verkehrsschild abgebildet sind ein roter Personenkraftwagen (Pkw) links sowie ein Fahrrad und ein Motorrad auf der rechten Seite. Dahinter steckt eine erweiterte Aufforderung zu mehr Vorsicht beim Überholen. Genauer heißt es vom ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobilclub) dazu: „Dieses Zeichen zeigt das Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen an. Das Überholverbot von Zweirädern soll z.B. an engen Stellen aufgestellt werden.“
Das steckt dahinter
Im Detail bedeutet das Kennzeichen 2771.1, das den Namen „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“ trägt, dass PKW, LKW und Krafträder mit Beiwagen keine Fahrräder, Motorräder, Mofas oder Roller überholen dürfen. Die genaue Erläuterung dazu findet sich in Paragraf 5 Absatz 4 der StVO.
Während die StVO vor der Änderung 2020 lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vorschrieb, gilt inzwischen innerorts ein Mindestüberholabstand von 1,5 Metern und außerorts von zwei Metern Abstand. Das Verkehrsschild 277.1 ergänzt dies um das genannte Überholverbot.
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Missachtung kann teuer werden
Wer das Kennzeichen übersieht, muss mit verschiedenen Bußgeldern beginnend bei 70 Euro und bis zu 150 Euro rechnen. Dazu gehört ein Punkt in Flensburg. So heißt es laut Bußgeldkatalog im Falle von „Überholen unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (VZ 276, 277)“.
Bußgeldübersicht:
Verstoß | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Überholen trotz Überholverbot, welches ein Schild ausweist | 70 Euro | 1 |
Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot | 150 Euro | 1 |
Eine Einschränkung bildet übrigens die folgende Situation: Warten Sie im Auto an einer Kreuzung und ein Radfahrer fährt vorbei oder stellt sich neben Sie, brauchen Sie den Mindestabstand nicht einnehmen.
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Weitere Verkehrsschilder für Überholverbote
Beim Verkehrszeichen 277.1 handelt es sich natürlich längst nicht um das einzige, das dich auf ein Überholverbot hinweist. So gibt es laut Bußgeldkatalog die Verkehrsschilder 276 und 277. Sie sind laut Paragraf 5 Absatz 3 Nr. 2 der StVO dafür da, das Überholen an bestimmten Stellen zu verbieten.
Zeichen 276 erkennst du an einem roten und einem schwarzen Auto nebeneinander in einem roten Kreis. Überholverbot gilt für alle Kraftfahrzeuge ab dem Zeichen und solange, bis es aufgehoben wird.
Ähnlich verhält es sich mit dem Zeichen 277. Darauf zu sehen ist ein roter Kastenwagen neben einem schwarzen Auto in einem roten Kreis. In diesem Fall jedoch signalisiert es, dass „Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen ab dem Schild nicht mehr überholen dürfen“.
Aufgehoben werden beide Verkehrsschilder übrigens durch die Zeichen 280 und 281. Sie zeigen dieselben Fahrzeuge wie die Schilder 267 und 277, nur in Grautönen anstelle von Schwarz und Rot. Dazu sind sie mit fünf parallel verlaufenden schwarzen Linien durchgestrichen.
Quellen: Bußgeldkatalog, ADAC, eigene Recherche