Lange Zeit waren die Minijobs als 450-Euro-Jobs bekannt, da dies von 2013 bis 2022 die Verdienstobergrenze war.
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Der Präsident des Bundessozialgerichts hatte zur Abschaffung von Minijobs geraten. Die FDP sieht das anders und verteidigt die Minijobs. Eine Abschaffung würde für viele Menschen eine Erhöhung von Steuern oder Abgaben bedeuten.
Mit manchen Empfehlungen zur Reform des Sozialstaats kommt der langjährige Bundessozialgerichtspräsident Rainer Schlegel in Gewerkschaftskreisen gar nicht gut an, etwa wenn er für eine Begrenzung von Sozialausgaben und strengere Regeln für Bürgergeldbezieher plädiert. Doch mit einem anderen Vorstoß ist er ganz auf ihrer Linie und bringt stattdessen die FDP gegen sich auf: Schlegel rät zur Abschaffung der Minijobs, da diese „sozial nicht gerecht“ seien, warnte er im Gespräch mit der F.A.Z.
Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Johannes Vogel sieht das ganz anders und verteidigt die Minijobs, für die nur der Arbeitgeber geringe, pauschalierte Steuern und Abgaben zahlen muss. „Diese abzuschaffen, wäre für viele Menschen faktisch eine Erhöhung von Steuern oder Abgaben“, sagte Vogel der F.A.Z. „Das ist das Gegenteil vom dem, was wir jetzt brauchen. Wir müssen die Menschen entlasten, nicht belasten.“ Minijobs seien „ein seit Jahrzehnten bewährter Weg, sich für ein paar Stunden in der Woche unkompliziert etwas dazu zu verdienen“. Laut Minijobzentrale übten Mitte 2023 gut 7,1 Millionen Menschen solche Tätigkeiten aus.