Liefert wichtige Messdaten: Eine Luftmessstation an der Friedberger Landstraße in Frankfurt.
Bild: dpa
Weil die Politik jahrelang EU-Grenzwerte zu Stickoxiden ignoriert hatte, verlangten Richter vor fünf Jahren, es müsse Fahrverbote für Dieselautos in Frankfurt geben. Umgesetzt wurden sie nie.
Die Luft war zum Schneiden nach mehr als sechs Stunden Verhandlung. Die Diskussion um dieses Lebenselixier, um seine Qualität und seine Belastung durch den Straßenverkehr wurde von den Prozessbeteiligten phasenweise sehr hitzig geführt, die Zuschauer saßen dicht an dicht im kleinen Saal des Wiesbadener Verwaltungsgerichts. Das Urteil der Kammer am späten Nachmittag jenes 5. September 2018 glich einem Donnerschlag. Es drohte, die Pendlerhauptstadt in ihren Grundfesten zu erschüttern.
Schon vom nächsten Februar an müsse die Landesregierung Fahrverbote für ältere Dieselautos verhängen, lautete der Tenor. Das gelte zunächst für Fahrzeuge der Schadstoffkategorie 4 und schlechter, aber auch für Benzinfahrzeuge der Klassen Euro 1 und 2. Ein neu zu fassender Luftreinhalteplan für Frankfurt müsse zudem vorsehen, dass von September 2019 an auch Dieselfahrzeuge, deren Abgaswerte der Euronorm 5 genügten, nicht mehr in die Innenstadt fahren dürften, hieß es weiter in dem Urteil. Als geschützter Raum solle die 2008 eingeführte Umweltzone gelten. Ausnahmen könnten nur für Anwohner, Handwerker oder Zulieferer geschaffen werden. Allerdings nur zeitlich begrenzt und gegen Gebühren, um Anreize für die Umrüstung auf eine schadstoffärmere Technik zu fördern.