Eigentlich ist die Endgerätefrage längst geregelt. Seit 2015 können Verbraucher selbst entscheiden, welchen Router sie bei einem Kabel-, DSL- oder Glasfaser-Anschluss nutzen, ob sie etwa selbst einen kaufen oder ein Gerät des Netzbetreibers einsetzen möchten. Nun aber wollen Glasfaseranbieter diese Regel, also den Einsatz von Geräten von Drittanbietern, nicht länger akzeptieren.
Wie Michael Gundall, Fachmann für Telekommunikation bei der Verbraucherzentrale berichtet, haben führende Industrieverbände der Telekommunikationsindustrie, wie etwa der Verband VATM oder der Kabelverband Anga, bei der Bundesnetzagentur im Juli eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Kunden sollen danach nur das Glasfasermodem des jeweiligen Anbieters nutzen dürfen. Mit diesem Vorstoß würden gesetzliche Vorschriften ausgehebelt, moniert Gundall. Verbraucherschützer ärgert dabei auch, dass die meisten Unternehmen Glasfaserrouter bisher nur zum Mieten anbieten. Sie selbst raten grundsätzlich zum Kauf, weil dies auf Dauer günstiger ist. Mietkosten von 4,99 oder 7,99 Euro im Monat, wie sie Anbieter für Router verlangen, klingen zunächst nach nicht viel. Doch bei Preisen von 175 bis 250 Euro, die ein Glasfaserrouter in der Anschaffung kostet, zeigt sich, dass die Miete nach zwei Jahren für den Nutzer zum Verlustgeschäft wird.