Der Bundesrat hat am Freitag das Gebäudeenergiegesetz gebilligt. Die Länderkammer hat wie erwartet darauf verzichtet, den Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag anzurufen, obwohl Bayern dies in einem Antrag gefordert hatte. Damit kann das Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Als Einspruchsgesetz braucht es keine formale Zustimmung der Länder.
Damit geht eines der kontroversesten Gesetzgebungsverfahren des Jahres zu Ende. Im Bundesrat bezeichnete der brandenburgische Infrastrukturminister Guido Beermann (CDU) das gesamte Verfahren als Tiefpunkt für die Demokratie. Die Debatte werde weitergehen. Der ursprüngliche Regierungsentwurf hatte vorgesehen, dass schon ab kommendem Jahr jede neu eingebaute Heizung in Deutschland zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.
Dafür wären de facto vor allem Wärmepumpen in Frage gekommen, da viele Kommunen noch keine Wärmenetze geplant haben, geschweige denn ihre Dekarbonisierung. Nach heftiger Kritik hat die Regierung die Fristen jetzt deutlich abgeschwächt, sodass die neuen Regelungen für Bestandsgebäude frühestens ab Sommer 2026 gelten. Für die 81 Prozent der Wohngebäude, die in Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern stehen, gelten sie sogar erst ab Sommer 2028.
Passen wirklich alle Heizungen zu ihren Häusern?
Den Preis dafür zahlen die Hersteller von Wärmepumpen: Durch die geänderten Fristen könnten bis 2030 insgesamt bis zu 1,5 Millionen Wärmepumpen weniger installiert werden, dafür bis zu 1,5 Millionen Gasheizungen mehr. Das zeigen Szenarien, die das Energiewirtschaftliche Institut (EWI) an der Universität zu Köln für die F.A.Z. berechnet hat.
Demnach sind ab 2026 zwischen 41 und 50 Prozent der neu installierten Heizungen Wärmepumpen. Ungefähr jede dritte bis vierte neu installierte Heizung wird den Szenarien zufolge eine Gasheizung sein. 2030 ergibt sich somit ein Bestand von nur 4,5 bis 4,8 Millionen Wärmepumpen, während immer noch 9,9 bis 10,2 Millionen Gas- und 3 Millionen Ölheizungen in Wohngebäuden verbaut sein dürften. Die Biomasse kommt auf einen Anteil von 6 Prozent an den neu angeschlossenen Heizungen, Wärmenetze auf 20 bis 27 Prozent.
„Investitionen in Wärmetechnologien sind komplex, mit der Novelle musste daher abgewogen werden“, sagt EWI-Forscher Philipp Theile. Er sieht sowohl mit dem alten Entwurf als auch mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz die Gefahr, dass entweder Heizungen installiert werden, die nicht zum jeweiligen Haus passen, oder diese doch noch CO2 ausstoßen. Mit dem Gesetzentwurf aus dem April wäre in einigen Häusern womöglich in Wärmepumpen investiert worden, für die eigentlich Wärmenetze effizient wären. „Durch die verschobenen Fristen könnten hingegen mehr Gasheizungen installiert werden, bei denen noch unklar ist, inwieweit sie später mit klimaneutralen Gasen versorgt werden können“, sagt Theile. Gasheizungen drohen damit stark entwertet zu werden, da sie gegebenenfalls doch noch vorzeitig ausgetauscht werden müssen.