Mehrere Teilnehmer, die beim Geheimtreffen in Potsdam waren, haben gegen die Berichterstattung von Correctiv geklagt. Vergangene Woche hat das Landgericht Hamburg den Antrag des Kölner Unternehmers Klaus Nordmann abgewiesen, der gefordert hat, dass sein Name nicht genannt wird. Und auch die Klage des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau gegen Details im Artikel wurde in zwei von drei Punkten abgewiesen. Würden Sie das als Erfolg werten?
Auf jeden Fall. Wir haben in zwei Verfahren gewonnen. Ein Antrag ist vollumfänglich zurückgewiesen worden, der andere in weiten Teilen. Der Kern unseres Artikels ist damit bestätigt worden: dass bei diesem Geheimtreffen über einen Masterplan gesprochen wurde, mit dem „Remigration“ betrieben werden sollte, und dass das auch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte betrifft. Das Gericht hat mehrmals gesagt, dass das, was von uns vorgetragen worden ist, die „prozessuale Wahrheit“ ist. Nur in einem Punkt haben wir nicht recht bekommen: Da ging es um einen Nebensatz in der Frage, wie Vosgerau mit Musterklagen die Integrität der deutschen Wahlen angreifen wollte. Dass er das tut, sieht auch das Gericht als erwiesen an. Nur dass er gesagt hat, je mehr mitmachen würden, umso höher sei die Erfolgswahrscheinlichkeit, könne nicht belegt werden. Dem folgen wir natürlich. Das ändert aber nichts daran, dass Vosgerau versucht hat, die Integrität der deutschen Wahlen infrage zu stellen.
Verglichen mit den zentralen Enthüllungen in dem Artikel ist das ein ziemlich irrelevantes Detail. Trotzdem stürzen sich jetzt natürlich rechte Kommentatoren in den sozialen Medien genau darauf und schreiben: „Correctiv muss Falschaussagen unterlassen.“ Haben Sie mit dieser Reaktion gerechnet?
Ich habe damit gerechnet, dass die Recherche gerichtlich infrage gestellt wird, das ist normal und richtig. Wir müssen uns diesen Verfahren stellen. Und wenn wir Fehler machen, müssen diese transparent gemacht und korrigiert werden. Nur so wird man am Ende eine glaubwürdige Quelle. Womit ich nicht gerechnet habe, ist dieser breit angelegte Angriff und all die „Litigation PR“, wie man das heute nennt.
Die Pressearbeit, mit der die Parteien eines Rechtsstreits versuchen, die öffentliche Meinung oder sogar den Prozess zu beeinflussen.
Das habe ich in meiner Karriere in dieser Breite zum ersten Mal erlebt. Wir haben festgestellt, dass diese Angriffe konzertiert waren. Es kamen immer dieselben Seiten, immer dieselben Fragen, die einen anderen Spin machten. Wir mussten uns die Frage stellen, wie wir damit umgehen. Und da wir das nicht können, mussten wir uns professionelle Berater holen. Mich hat das überrascht, und ehrlich gesagt finde ich es erschreckend, dass versucht wird, mithilfe von Gerichten Public Relations zu machen.
Fast noch perfider als die Inszenierung des Teilerfolgs fand ich die Verdrehung im Hinblick auf die Punkte, in denen das Gericht Ihnen recht gab, weil es sich nicht um falsche Tatsachenbehauptungen handelte, sondern um wertende Zusammenfassungen, also um zulässige Meinungsäußerungen. Daraus machen jetzt Ihre Gegner: Correctiv hat nur Meinungen und Vermutungen verbreitet, keine Fakten. Wie können Sie den Eindruck widerlegen, dass Ihr Artikel vor allem aus Wertungen besteht?