Die islamische Religionsgemeinschaft DITIB geht mit einer Unterlassungsklage gegen das Land Hessen vor, um den „Schulversuch Islamunterricht“ einstellen zu lassen, der in Hessen in staatlicher Verantwortung parallel zum bekenntnisorientierten Islamunterricht angeboten wird. Den Schulversuch hatte das Land vor vier Jahren eingeführt, als es wegen verfassungsrechtlicher Bedenken die Kooperation mit der DITIB ausgesetzt und damit den bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht beendet hatte. Der Schulversuch ist kein Religionsunterricht, sondern ein islamkundlicher Unterricht in alleiniger staatlicher Verantwortung.