In Frankfurt kommt es nicht zum Bürgerentscheid über die Rekonstruktion des Schauspielhauses von 1902. Die Stadt hat das dazu vor mehr als drei Jahre eingereichte Bürgerbegehren „Rettet das Schauspielhaus“ zurecht als unzulässig abgelehnt, entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Mittwoch. Die Fragestellung war nach Ansicht der Kammer zu unbestimmt, der Kostendeckungsvorschlag fehlerhaft.
Für den Wiederaufbau des von Heinrich Seeling entworfenen Theaters am Willy-Brandt-Platz hat die „Aktionsgemeinschaft Schauspielhaus“ im Herbst 2020 mehr als 23.000 Unterschriften gesammelt, mehr als 18.000 davon waren gültig. Damit wollte die Initiative einen Bürgerentscheid erreichen. Abgestimmt werden sollte über die Frage, ob die Stadt von den Neubauplänen für das Schauspiel in moderner Architektur abrücken und stattdessen eine historisierende Variante realisieren soll. Gegen die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, das Bürgerbegehren aus rechtlichen Gründen nicht zuzulassen, klagten die Initiatoren.
Die Stadt hatte begründete die Ablehnung unter anderem damit, dass ein moderner Theaterbetrieb in der Kubatur des alten Gebäudes nicht möglich sei. Für das Gericht war dieses Argument jedoch nicht ausschlaggebend. Die Klage wurde vor allem aus zwei Gründen abgewiesen: Erstens sei die Fragestellung „nicht hinreichend bestimmt und teilweise irreführend“. Unter anderem gehe daraus nicht klar hervor, welche Teile des Gebäudes von 1902 rekonstruiert werden sollten. Zweitens sei der Kostendeckungsvorschlag fehlerhaft. Bei den auf 426 Millionen Euro geschätzten Baukosten für die Rekonstruktion sei schlicht die Mehrwertsteuer vergessen worden. Das führe zu falschen Vorstellungen über die tatsächlichen Kosten. Auch sei unklar, wie die mit 12,7 Millionen Euro bezifferten Mehrkosten für den Fassadenschmuck berechnet wurden. Gegen das Urteil ist Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel möglich.