Vor der Wahl in Hessen ist eines klar: Die AfD wird keinen Platz am Kabinettstisch erhalten.
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Das Politmagazin erhielt keine Drehgenehmigung, es werden nur „seriöse Journalisten“ geladen, hieß es. Das Landgericht Magdeburg drohte den Fraktionsvorsitzenden mit Ordnungsgeld oder Ordnungshaft.
Die AfD-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt musste einem Reporterteam des ARD-Politmagazins „Kontraste“ Zugang zu einem Bürgerdialog der Partei am vergangenen Dienstagabend in Dessau gestatten. Das entschied das Landgericht Magdeburg. Wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) mitteilt, hatte das Team zuvor keine Drehgenehmigung erhalten, mit der Begründung, man wolle nur „seriöse Journalisten“ zur Veranstaltung zulassen. Der RBB ging dagegen vor und beantragte eine einstweilige Verfügung.
Ordnungsgeld oder Ordnungshaft
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der im Grundgesetz verankerten Pressefreiheit und drohte den AfD-Fraktionsvorsitzenden Ulrich Siegmund und Oliver Kirchner mit einem Ordnungsgeld oder Ordnungshaft, sollten sie den Reportern nicht den gleichen Zugang zur Berichterstattung gewähren wie anderen Medienvertretern. Bei Zuwiderhandlung drohen 250.000 Euro Zwangsgeld oder sechs Monate Haft.
Bei dem „Bürgerdialog“, an dem der AfD-Fraktionschef Ulrich Siegmund teilnahm, ging es um Themen wie „Ungebremste Migration“ und „Wiederherstellung der Inneren Sicherheit“. Siegmund soll kürzlich an einem Treffen mit Rechtsextremen in Potsdam teilgenommen haben, auf dem über die „Remigration“ von Millionen Menschen aus Deutschland diskutiert worden sei.