Ein Bundeswehrsoldat der Eliteeinheit KSK trainiert auf diesem Bild aus dem Jahr 2017.
Bild: dpa/Kay Nietfeld
Elitesoldaten konnten Munition, die in den Beständen fehlte, anonym zurückgeben. Ihr Kommandeur soll mit dieser Aktion Strafverfolgung vereitelt haben und muss sich nun vor Gericht verantworten.
Nach einer Munitionsaffäre beim Kommando Spezialkräfte (KSK) muss sich der frühere KSK-Kommandeur Markus Kreitmayr von diesem Freitag an vor dem Tübinger Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 55 Jahre alten Brigadegeneral unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren vor nach Paragraf 40 Wehrstrafgesetz. Der Vorwurf sei vergleichbar mit dem Straftatbestand der Strafvereitelung.
Hintergrund ist, dass bei der jährlichen Munitionsinventur für das Jahr 2019 erhebliche Fehlbestände im KSK-Munitionslager in Calw westlich von Stuttgart entdeckt worden waren. Der Inventurbericht sei dem Brigadegeneral bekannt gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Kreitmayr habe daraufhin entschieden, dass die Soldaten straffrei und anonym Munition zurückgeben könnten. Durch die anonyme Rückgabe der Munition im Frühjahr 2020 sei die Verfolgung dieser Straftaten unmöglich gemacht worden.
Kreitmayrs Rechtsanwälte, Christian Mensching und Bernd Müssig, hatten dazu erklärt: „Die gegen Herrn General Kreitmayr in der Anklage erhobenen Vorwürfe sind tatsächlich und rechtlich unbegründet; die Verteidigung geht davon aus, dass die Anklage vor dem Gericht keinen Bestand haben wird.“ Die Anklage sei rechtlich nicht tragfähig.
Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt Kreitmayr als unschuldig. Für den Prozess sind bis Ende Februar vier Verhandlungstermine angesetzt.