Die Verbraucherzentrale hat eine Sammelklage gegen Amazon gestartet. Die Preiserhöhungen bei Prime Video werden als rechtswidrig eingestuft.
Verbraucher, die vor dem 5. Februar ein Abo des Streamingdienstes Amazon Prime hatten und dafür bezahlten, haben jetzt die Möglichkeit, sich einer Sammelklage anzuschließen. Wie die Verbraucherzentrale Sachsen mitteilt, ist das entsprechende Klageregister beim Bundesamt für Justiz geöffnet. Betroffene Kundinnen und Kunden können sich nun gegen die Werbeeinführung oder Preissteigerung zur Wehr setzen.
Preisänderung bei Amazon Prime wohl rechtswidrig
Die Änderungen, die Amazon Prime Video seinen Kunden abverlangte, stehen im Zentrum des Streits: Entweder akzeptieren sie Werbung während des Streamings oder zahlen für ein werbefreies Erlebnis knapp drei Euro mehr pro Monat. Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, bezeichnet diese Vorgehensweise innerhalb eines laufenden Vertrages ohne Zustimmung der Verbraucher als rechtswidrig.
Während Amazon darauf beharrt, alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt zu haben und die Vorwürfe Anfang des Jahres zurückwies, sieht die Verbraucherzentrale Handlungsbedarf. Sie bietet Unterstützung für betroffene Kundinnen und Kunden, die sich der Klage anschließen möchten. Das Ziel ist klar: Eine Änderung der Geschäftspraktiken von Amazon und eine Bestätigung der Rechte der Verbraucher.
CHIP