Im Verfahren gegen Donald Trump wegen des Versuchs der Wahlmanipulation hat die zuständige Bundesrichterin dem früheren amerikanischen Präsidenten Attacken gegen Staatsanwälte und Zeugen verboten. Richterin Tanya Chutkan untersagte dem 77 Jahre alten Republikaner in einer Gerichtsanhörung am Montag in Washington zudem, Mitarbeiter des Gerichts öffentlich anzugreifen. Sie gab damit teilweise einem Antrag von Sonderermittler Jack Smith statt.
Die Anordnung umfasst aber nicht Äußerungen Trumps über die Regierung seines Nachfolgers Joe Biden, das Justizministerium und die Hauptstadt Washington, welche die Geschworenen in dem Verfahren stellen wird. Trump hatte Washington als „dreckige“ Stadt mit hoher Kriminalität bezeichnet, deren Einwohner zu „mehr als 95 Prozent Anti-Trump“ seien.
Trump will Berufung einlegen
Sonderermittler Smith hatte den Antrag damit begründet, dass Trump öffentliche Äußerungen getätigt habe, mit denen er das Gericht, mögliche Zeugen und Staatsanwälte angegriffen und eingeschüchtert habe. Trump schrieb in einer Stellungnahme, man wolle ihn mundtot machen. Die Entscheidung sei eine „absolute Abscheulichkeit“ und ein „Messer“ im Herz der Demokratie. Der in Umfragen führende Bewerber um die republikanische Präsidentschaftskandidatur für die Wahl im kommenden Jahr kündigte an, Berufung einzulegen.
Seine Verteidiger argumentierten, ein solches Redeverbot sei Zensur und verstoße gegen das Recht auf Meinungsfreiheit. Hinzu komme, dass Trump sich im Wahlkampf befinde. Es sei nicht rechtens, dass Biden, der seine abermalige Kandidatur für das Weiße Haus angekündigt hat, sich frei äußern dürfe, Trump aber nicht. Die Richterin hob hervor, dass Trump Biden durchaus kritisieren dürfe, da dieser nichts mit dem Fall zu tun habe. Sie zeigte sich aber besorgt über Drohungen und Beleidigungen des früheren Präsidenten – etwa gegen General Mark Milley, den früheren Vorsitzenden der Vereinigten Stabschefs, oder den Sonderermittler.