Schwere Entscheidungen: Wer ist die Schönste im Land? „Das Urteil des Paris“, gemalt von Peter Paul Rubens
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Die Entscheidung, wer etwas erbt oder nicht erbt, wird von den Betroffenen oft als ungerecht empfunden. Rechtlich lässt sich da wenig machen, es sei denn, der Erblasser hat die guten Sitten verletzt.
Mit einem fairen Testament können Erblasser ihren Hinterbliebenen viel Ärger ersparen. Doch manchmal fällen sie auch harte Entscheidungen, die unfair erscheinen mögen. Das ist ihr gutes Recht, solange sie die gesetzlichen Pflichtteilsansprüche berücksichtigen und die guten Sitten wahren. Schließlich gilt das Antidiskriminierungsgesetz, das für eine Gleichbehandlung aller Menschen sorgen soll, ausdrücklich nicht im Erbrecht. Was geht und was nicht geht, zeigen eine Reihe von interessanten Gerichtsurteilen, die das Erbrechtsportal „Die Erbschützer“ gesammelt hat.
So kann ein Großvater seine Enkelkinder nicht dazu zwingen, ihn regelmäßig zu besuchen, um einen Anspruch auf ihr Erbe zu erhalten. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 2. Februar 2019 hervor (Aktenzeichen 20 W 98/18). Der Opa hatte seinen beiden minderjährigen Enkeln die Hälfte des Vermögens unter der Bedingung vermacht, dass sie ihn zu Lebzeiten mindestens sechsmal im Jahr besuchen. Das taten sie zwar nicht, erbten aber trotzdem, weil das Gericht die an die Besuchspflicht geknüpfte bedingte Erbeinsetzung als sittenwidrig beurteilte. Obwohl viele Menschen den Wunsch des Großvaters nach Besuchen verständlich finden dürften, sah das Gericht die Enkel auch ohne diese Pflichterfüllung als Miterben.