Bei DHL gibt es eine konkrete und lange Liste an Dingen, die man nicht als Paket verschicken darf. Das gilt national und international.
Bei Zuwiederhandlung drohen Strafen – zum Beispiel bei einer Digitalkamera ins Ausland.
Wer ein Paket verschickt, muss wachsam sein: Handelt es sich um einen von DHL verbotenen Gegenstand oder gar um ein Lebewesen, kann das Konsequenzen haben.
Paket verschicken: Das ist verboten
Allein der Versand innerhalb Deutschlands unterliegt bereits diversen Regelungen. Das zeigt die Liste von DHL, was Kundinnen und Kunden nicht als Paket versenden dürfen. Diese ist zwar relativ offen gehalten, dafür aber umso länger. Die so genannten Verbotsgüter finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sendungen gelten als Verbotsgut, wenn …
- … sie gegen gesetzliche oder behördliche Verbote sowie steuerrechtliche Bestimmungen verstoßen.
- … sie eine Sonderbehandlung erfordern (Einhaltung von Temperaturen, Einholung von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Bewilligung bei einer Behörde).
- … sie bei gewöhnlichem Transportablauf Personen verletzen, infizieren oder Sachschäden verursachen.
- … sie lebende Tiere oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten.
- … sie gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegen, soweit diese nicht nach den „Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen“ zugelassen sind.
- … sie einen Wert von 25.000 Euro (brutto) überschreiten.
- … sie Wertgegenstände mit einem Gesamtwert von über 500 Euro enthalten (Liste der zulässigen Valoren der Klasse II)
Auch international gibt es entsprechende Einschränkungen. Dazu gehören erstaunlicherweise auch harmlos aussehende Gegenstände wie Handys oder Digitalkameras. Diese dürfen aus Sicherheitsgründen nicht ins Ausland verschickt werden. Darauf weist ein Merkblatt von DHL hin.
Diese Sendungen ins Ausland gelten als verboten:
- Airbags
- Alkoholische Getränke
- Batterien (Akkus)
- Brennbare Flüssigkeiten
- Brennbare Stoffe
- Elektronische Geräte
- Entflammbare Kosmetikartikel
- Gas- und Benzinfeuerzeuge
- Gase
- Gifte
- Infektiöse und/oder biologische Substanzen
- Kohlendioxid in fester Form
- Ätzende Stoffe
- Lithium-Batterien (Akkus) – allein oder zusammen mit elektronischen Geräten (z.B. Handys und Digitalkameras)
- Munition
- Oxidationsmittel oder Peroxide
- Pestizide
- Spraydosen
- Sprengstoffe
- Streichhölzer
- Umweltgefährliche Abfälle
Diese Strafe droht bei Verbotsgütern
Wenn Sie Pakete versenden, die nicht den oben genannten Vorschriften entsprechen, kann dies zum Teil schwerwiegende rechtliche Folgen haben. Die genauen Strafen hängen von der Art der Sendung, aber auch von den lokalen Gesetzen des Versand- und Empfangslandes sowie von internationalen Vorschriften ab.
Mögliche Strafen:
- Geldstrafen sind eine häufige Konsequenz für das Versenden verbotener Gegenstände.
- Freiheitsstrafen können in schwereren Fällen zum Tragen kommen, aber insbesondere natürlich bei illegalen Drogen, Waffenhandel oder dem Versand anderer gefährlicher Gegenstände.
- Die Beschlagnahmung der Gegenstände kann von den Zoll- oder Postbehörden vorgenommen werden.
- Auch eine strafrechtliche Verfolgung kann Personen treffen, die verbotene Gegenstände versenden. Dies kann zu einem Gerichtsverfahren und bei einer Verurteilung zu weiteren Strafen führen.
Quellen: DHL
Von Dana Neumann